Häusliche Pflege
Die Betreuung von Pflegebedürftigen daheim ist eine große Herausforderung. Wussten Sie, dass schon ab Pflegegrad 1 Kosten für Pflegehilfsmittel erstattet werden? Bis zu 40 Euro monatlich* übernehmen die Pflegekassen! Im Jahr ergibt dies einen Betrag von bis zu 480,-€! Es zählen Produkte dazu, welche der Hygiene von Betreuern und Betreuten während der Pflege dienen, beispielsweise:
- Desinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- Fingerlinge
Das Besondere an diesen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln: Man benötigt kein Rezept vom Arzt, um die Kosten erstattet zu bekommen – Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Wir stellen Ihnen die Formulare zur Verfügung, helfen auf Wunsch beim Ausfüllen und kümmern uns um das weitere Antragsverfahren. Nach der Bewilligung erhalten Sie die benötigten Produkte von uns und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wir möchten Sie soweit wie möglich entlasten, damit Sie Zeit und Kraft für Wichtigeres gewinnen.
* § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.